Abweichungsbescheid

Im kommenden Frühjahr planen wir eine Umgestaltung unseres Gartens. Dabei soll der Zaun am Ende des Grundstücks ersetzt, die vorhandene Gartenhütte abgerissen und weiter hinten im Garten dann durch eine neue Hütte ersetzt werden.

Da ich Bedenken hatte, wie dicht ich die neue Hütte an die Grundstücksgrenze setzen darf, hatte ich eine kurze Mail an die Stadt geschrieben, in der ich auch den Zaun erwähnte. Das Ergebnis war, dass ich die Hütte sogar auf die Grundstücksgrenze bauen dürfte, der Zaun darf aber keine 180cm hoch sein. Hätte ich mal besser nicht gefragt, denn da steht schon ein Zaun mit 180 cm Höhe, den der Vorbesitzer errichtet hatte.

Also habe ich am 12.09. einen „Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan“ eingereicht. Und kaum drei Monate später halten wir die Genehmigung in Händen.

Natürlich direkt mit Gebührenbescheid in Höhe von 100,- Euro.

Jetzt müssen wir uns nur noch für einen der Garten- und Landschaftsbauer entscheiden.