Abriss Teil 1

Anfang März geht es los mit der Umgestaltung des hinteren Teils unseres Gartens. Dafür musste jetzt erst einmal der alte Zaun weichen.

Nach gut drei Stunden ist der Zaun demontiert, das Efeu rausgerissen und schon die erste Schicht Dachschindeln der Gartenhütte runter.

Am nächsten Wochenende geht es dann mit der Gartenhütte weiter. Und jetzt habe ich Rücken…

Rodung

Für die bevorstehende Umgestaltung des Gartens mussten leider die großen Bäume weichen. War nicht ganz so schlimm, da beide Bäume im mittleren Teil des Gartens auch nicht mehr gesunde waren. Zusätzlich haben wir direkt auch ein paar Büsche, die hässlichen Ilexe in der linken Ecke und den alten Flieder entfernen lassen. Dann wurde noch die Haselnuss und die Felsenbirne beschnitten.

Vorher:

Nachher:

Wenn alle Arbeiten erledigt sind, forsten wir natürlich auch wieder auf.

Türzargen

Nach der Kellerrenovierung fehlte nur noch Lack auf den Türen. Also habe ich die Zeit zwischen den Jahren genutzt, um die Zargen schon mal zu lackieren.

Dafür erst anschleifen, dann mit Anlauger behandeln und abkleben. Nach dem ersten Anstrich sieht es dann so aus:

Und nach dreieinhalb Anstrichen dann so:

Gestern haben wir dann noch die neuen Türdichtungen bestellt und in den kommenden Wochen lackiere ich dann noch die Türblätter. Für die Türen haben wir übrigens auch noch neue Drückergarnituren. Die hatten wir damals vor 12 Jahren direkt für alle Türen im Haus neu gekauft. Die kommen dann natürlich auch noch dran.

Abweichungsbescheid

Im kommenden Frühjahr planen wir eine Umgestaltung unseres Gartens. Dabei soll der Zaun am Ende des Grundstücks ersetzt, die vorhandene Gartenhütte abgerissen und weiter hinten im Garten dann durch eine neue Hütte ersetzt werden.

Da ich Bedenken hatte, wie dicht ich die neue Hütte an die Grundstücksgrenze setzen darf, hatte ich eine kurze Mail an die Stadt geschrieben, in der ich auch den Zaun erwähnte. Das Ergebnis war, dass ich die Hütte sogar auf die Grundstücksgrenze bauen dürfte, der Zaun darf aber keine 180cm hoch sein. Hätte ich mal besser nicht gefragt, denn da steht schon ein Zaun mit 180 cm Höhe, den der Vorbesitzer errichtet hatte.

Also habe ich am 12.09. einen „Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan“ eingereicht. Und kaum drei Monate später halten wir die Genehmigung in Händen.

Natürlich direkt mit Gebührenbescheid in Höhe von 100,- Euro.

Jetzt müssen wir uns nur noch für einen der Garten- und Landschaftsbauer entscheiden.